FAQ

NATRUE

Nein. Sie können Ihr bereits zertifiziertes Produkt noch einmal mit der ursprünglichen Rezeptur rezertifzieren lassen, sofern alle anderen Anforderungen seitens Standardgeber erfüllt sind. Erst danach muss auch Glycerin RSPO Qualität haben.

Dies gilt im übrigen auch für Rohstoffe!

Ein Beispiel:

Mein Produkt beinhaltet Glycerin aus Palmöl, welches nicht RSPO Qualität besitzt. Dieses Produkt läuft am 28. April 2024 aus und soll rezertifiziert werden. Ich kann dieses Produkt dann ohne Probleme für die nächsten 2 Jahre rezertifizieren lassen ohne die Rezeptur bzw. die Rohstoffe anpassen zu müssen. Ab dem 29. April 2026 muss dieses Produkt, sofern es verlängert werden soll, dann aber Glycerin aus RSPO Qualität verwenden.

  • Ab dem 01. Juli 2024 müssen alle neu gemeldeten Produkte aus anerkannten, zertifizierten oder Bio-zertifizierten Rohstoffen bestehen.
  • Ab dem 01. Juli 2025 müssen auch alle bestehenden Produkte bei der Re-zertifizierung aus anerkannten, zertifizierten oder Bio-zertifizierten Rohstoffen bestehen.
  • Das Meldedatum ist hier das entscheidende Datum.
  • Alle Rohstoffe die ab 1. Juli 2024 eingesetzt werden sollen, müssen in das Anerkennungs- bzw. Zertifizierungsverfahren. Ausnahmen gibt es nur für folgende Rohstoffe:
    • Naturidentische Rohstoffe gemäß NATRUE Positivliste
    • Kundenspezifische Rohstoffe die nur für einen einzigen Kunden hergestellt werden. Diese dürfen dann auch nicht unter einem anderen Namen an andere Kunden verkauft werden.
      • Hier findet die Rohstoffprüfung wie bislang auch bei der Produktprüfung mit den üblichen Dokumenten statt. Allerdings muss hier vom Rohstoffhersteller eine Exklusivitätsbescheinigung vorliegen. Die Vorlage für solch eine Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
    • Rohstoffe die ökologischen Ursprungs sind und nach einem in der IFOAM Familie (hier) angehörigen Standard von einer anerkannten Zertifizierungsstelle zertifiziert wurden.
      • Diese Rohstoffe sind per se NATRUE konform und können wie bislang auch nach Einreichung des Bio-Zertifikates verwendet werden.
  • Bei kundenspezifischen Parfums wird eine Exklusivitätsbescheinigung wie auch für alle anderen kundenspezifischen Rohstoffe benötigt. Die Überprüfung der Konformität wird wie bislang während der Produktprüfung evaluiert.
  • Ja, wenn der Rohstoff weiterhin als Biorohstoff geführt werden soll muss dieser gemäß NATRUE Richtlinien zertifiziert werden. Hierfür wird ein Dokumenten Check plus einem einmaligen vor Ort Audit benötigt.
  • Hier haben Sie als Rohstoffhersteller die Wahl. Möchten Sie den Rohstoff mit prozentualem Bioanteil ausloben, dann muss dieser in das Zertifizierungsverfahren (Dokumenten Check plus einmaliges Audit). Wenn Sie den Rohstoff lediglich in die NATRUE Datenbank aufnehmen lassen wollen und kein Bio Anteil ausgelobt werden soll, dann können Sie den Rohstoff auch einfach mittels Dokumenten Check anerkennen lassen.
  • Bio Rohstoffe sind per se NATRUE konform. Eine Eintragung auf der Rohstoff Datenbank von NATRUE ist in diesem Fall nicht notwendig aber möglich. Bitte reichen Sie uns dazu Ihre Rohstoffe inkl. Biozertifikat ein. Ihre Rohstoffe erscheinen dann auf der NATRUE Datenbank unter den genehmigten Rohstoffen mit dem Hinweis „100% Organic“.
  • Sie können dann ebenfalls das NATRUE Sigel verwenden um Ihre Rohstoffe zu kennzeichnen. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass das Siegel nur mit dem Zusatz „NATRUE Approved“ erscheinen darf. Nähere finden Sie im NATRUE Label Usage Guidelines unter Punkt 2.2.3 (hier).
  • Leider nein. Diese Rohstoffe müssen in das Anerkennungs- oder Zertifizierungsverfahren von NATRUE, da es sich hier um keinen IFOAM Organic Standard handelt.
  • Wenn der Rohstoffhersteller nicht ins NATRUE Anerkennungsverfahren möchte z.B. aufgrund der Kosten, dann können Sie als Kosmetikproduzent den Anerkennungs- bzw. Zertifizierungsprozess anstoßen und die Kosten hierfür übernehmen. Der NATRUE Lizenzvertrag muss aber mit dem Rohstoffhersteller direkt geschlossen werden.